Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe für die ersten 15,5 Monate meiner Tochter Elternzeit beantragt, die demnächst endet. Ist es möglich, die Elternzeit zu verlängern (um 1-2 Monate)? Mit welcher Frist muss dies beim AG beantragt werden? Sind hier auch 7 Wochen erforderlich?
Viele Grüße und vielen Dank vorab!
von
mama01
am 21.03.2018, 14:40
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch, da Sie sich nicht direkt auf 24 Mo festgelegt haben. Um so eher Sie fragen, um so besser kann er planen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2018
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Ein Recht auf Verlängerung hast du erst nach 24 Monaten, denn du hast dich mit deinem ersten Elternzeitantrag für 24 Monate festgelegt.
Jetzt brauchst du das OK deines Arbeitgebers, zustimmen muss er dann aber nicht.
von
Dojii
am 21.03.2018, 14:50