Sehr geehrte Frau Bader,
vielen Dank, dass Sie ihr Expertenwissen hier zur Verfügung stellen.
Kurz zu meiner Situation. Im Oktober 2016 wurde ich gekündigt, im Januar 2017 schwanger und seit September 2017 war bzw. bin ich in Mutterschutz/Elternzeit. Das Elterngeld (Mindestsatz) läuft im Juni aus. Gerne würde ich unser Kind bis zum 3. Lebensjahr weiterhin selbst betreuen. Laut Elterngeldstelle steht mir aber keine Verlängerung der Elternzeit zu, da ich vor der Geburt ALG 1 bezogen habe. Gibt es dennoch eine Möglichkeit weiterhin unser Kind selbst zu betreuen? Uns geht es nicht um irgendeine Art Leistungsbezug, sondern um die gemeinsame Zeit.
Interessant wäre auch noch die Frage der KK-Versicherung (bin verheiratet) und an welche Institutionen ich mich wenden muss, falls eine Weiterbetreuung meinerseits doch möglich ist.
Vielen Dank im Voraus.
von
VollzeitmamaausLeidenschaft
am 27.02.2018, 16:59
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Hallo,
ohne Arbeitgeber ist man nicht in Elternzeit.
Sie können sich lediglich bis zum dritten Geburtstag frei stellen lassen. in der Zeit bekommen Sie kein Elterngeld, wenn der Anspruch aufgebraucht ist, Arbeitslosengeld 1 aber auch nicht, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das können sie erst danach wieder in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Mann gesetzlich versichert ist, können Sie sich familienversichern, ansonsten müssen Sie sich selber versichern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2018
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Natürlich kannst du weiterhin bei deinem Kind bleiben und es betreuen, sofern ihr euch das leisten könnt. In Elternzeit bist du dann nicht, weil du keinen Arbeitgeber hast. Du bist dann eben "nur" Hausfrau.
Wenn dein Mann gesetzlich versichert ist, kannst du dich bei ihm mitversichern lassen (Familienversicherung). Wendet euch dazu an seine Krankenkasse.
Ist dein Mann privat versichert, müsst ihr die Beiträge für deine Krankenversicherung selbst aufbringen.
von
chrissicat
am 27.02.2018, 19:18
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Elternzeit in dem Sinne hast du eh jetzt schon nicht, da du keinen AG hast.
Wenn ihr keine staatlichen Leistungen benötigt, kannst du auch länger als 3 Jahre zu Hause bleiben, wenn ihr euch das leisten könnt.
Zur KK-Versicherung hat ja meine Vorschreiberin schon geantwortet. An dich musst du dich nirgends melden, solange du kein Geld/Zuschüsse beantragst.
von
malini
am 27.02.2018, 22:18