Guten Tag Frau Bader, zuerst einmal frohe Weihnachten. Meine 2-jährige Elternzeit endet Ende Januar 2017. Vor drei Wochen hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef bezüglich meines Wiedereinstiegs ab Februar 2017. Ich würde auf meinem alten Arbeitsplatz eingesetzt werden, jedoch ist aufgrund Umstrukturierung und Neuausrichtung nicht mehr viel von meiner bisherigen Tätigkeit übrig, so dass ich mir etwas Neues suchen möchte. Nun ist meine Überlegung, die Elternzeit um zwei Monate (bis 31.3.) zu verlängern, um mir etwas Neues zu suchen und habe hierzu Fragen: -Kann die Frist für die Verlängerung der Elternzeit i.H.v. 7 Wochen verkürzt werden? Bei mir wären es nur noch 5 Wochen. Da ich das Gespräch erst vor Kurzem hatte und mir erst Gedanken machen musste, konnte ich die 7-Wochen-Frist nicht einhalten. -Wenn ich in der Zeit der Verlängerung einen neuen Arbeitsplatz finde, z.B. zum 1.3., könnte ich dann kündigen und beim neuen Arbeitgeber anfangen oder muss ich dann warten bis meine Elternzeit vorbei ist (1.4.)? -Wen - außer den Arbeitgeber - müsste ich über die Verlängerung außerdem informieren? Danke im voraus für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Naddel2705
von Naddel2705 am 26.12.2016, 11:04