Guten Tag, Frau Bader! Sie haben mir bereits schon einmal weiterhelfen können. Nun habe ich noch einmal eine Frage: Meine Elternzeit geht bis Mitte Februar. Wenn ich diese verlängern möchte, bis wann muss ich dies spätestens tun? Und: Ich habe anderthalb Jahre Elternzeit genommen. Meine Recherche im Internet ergab, dass ich bei einer eingereichten Elternzeit von einem Jahr die Zustimmung meines Arbeitgebers benötige für ein zweites Jahr. Bei einer bereits vor der Geburt eingereichten Elternzeit von zwei Jahren würde mir eine Verlängerung auf drei Jahre hingegen zustehen. Ist dies zutreffend? Und wie wäre es denn in meinem Fall bei einer Elternzeit von anderthalb Jahren? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
von Jalea am 26.10.2016, 10:32