Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich in Elternzeit. Ich habe 2 Jahre beantragt und müsste am 07.06.2011 wieder arbeiten gehen. Nun würde ich gerne auf 3 Jahre verlängern. Wie und mit was für einer Frist muss ich das machen? Darf der Arbeitgeber auch ablehnen?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 22:38
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Halo,
schriftlich mit Frist 7 Wo.
Sie haben einen Anspruch
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2010
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Genauso wie die erste Elternzeit auch!
7 Wochen vorher; "hiermit melde ich Elternzeit von ... bis... an". Ablehnen kann er es nur aus wichtigen betrieblichen Gründen (zB Firma geht pleite), also fast gar nicht.
Problematisch wäre es, wenn du von 1 Jahr Elternzeit auf 2 verlängern wolltest. Da brauchst du die Zustimmung des AG.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 06.10.2010, 09:12