Hallo Frau Bader, folgende Situation: Die Dauer meiner Elternzeit (Geburtstermin 11.02.08, z. Zt. geplantes Ende der Elternzeit: 13.10.09) hatte ich während der Mutterschutzfrist meinem Arbeitgeber mitgeteilt, was er mir schriftlich rückbestätigte. Nun werden wir dieses Jahr ein Bauprojekt in einer ca. 60 km entfernten Stadt beginnen und voraussichtlich erst Ende des Jahres umziehen können. Um zu vermeiden, daß sich unsere Tochter wenige Monate in der Krippe unseres aktuellen Wohnortes eingewöhnen muß, um dann in eine neue Krippe des neuen Wohnortes zu wechseln, möchte ich meine Elternzeit bis zum Ende dieses Jahres ausdehnen und erst im Januar wieder arbeiten gehen (eine Krippe im Ort meiner Arbeit möchten wir nicht, da zu weit von zu Hause entfernt). Nun die Frage: Habe ich darauf rechtlichen Anspruch oder bin ich auf den "Good Will" meines Arbeitgebers angewiesen? Es handelt sich um eine Fa. mit mehreren hundert Arbeitnehmern in einem engen Firmenverbund mit 2500 Arbeitnehmern insgesamt. Vielen Dank im voraus. Lurchi69
Mitglied inaktiv - 19.01.2009, 14:54