Hallo! NAch der Geburt meines ersten Kindes im Juni 05 habe ich für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Kurz vor der Geburt meines 2. Kindes (vor 2 Wochen) habe ich die Übertragung des mir zustehenden dritten Jahres des ersten Kindes ins Jahr 2010 beantragt. Das hat mein Arbeitgeber unter Berufung auf betriebliche Belange abgelehnt. Das habe ich erstmal so hingenommen, weil das m.W. erlaubt ist... Das ist doch richtig so, oder? Jetzt habe ich für meinen 2. Sohn zunächst wieder 2 Jahre beantragt und wollte, wenn mir nach diesen 2 Jahren keine passende Stelle angeboten wird, um mein drittes Jahr (für das 2. Kind) verlängern. Allerdings hat mir mein AG jetzt geschrieben, dass ich auch hierfür seine Zustimmung brauche. Ich dachte immer, dass ich das dritte Jahr im Anschluss an die ersten beiden ohne Zustimmung des AG nehmen kann. Was stimmt denn jetzt? Ich hoffe, Sie verstehen mein Problem; hatte etwas Schwierigkeiten, mich in Worte zu fassen... Danke für Ihre Hilfe! Sanni
Mitglied inaktiv - 30.03.2007, 15:22