Hallo,
ich habe zunächst zwei Jahre Elternzeit beantragt, und zwar von Januar 2006 bis Dezember 2007. Jetzt würde ich die Elternzeit gerne um das 3. Jahr verlängern.
Wie ist hier die Frist? Wann muss ich meinem Arbeitgeber den Verlängerungswunsch mitteilen?
Herzlichen Dank im Voraus.
Gruß
mayou
Mitglied inaktiv - 19.03.2007, 12:59
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Hallo,
das ist ohne Zustimmung mit Frist 8 Wo. zulässig.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2007
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit
Spätestens 8 Wochen bevor die neue EZ (also die Verlängerung) beginnen soll, muß sie beim AG vorliegen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 19.03.2007, 13:43