Guten Tag,
ich habe bei meinem Arbeitgeber ursprünglich 14 Monate Elternzeit beantragt und möchte jetzt aber doch verlängern. Für meinen Arbeitgeber geht das auch in Ordnung. Kann ich jetzt gleich auf die 3 Jahre verlängern oder erst nur auf 2 Jahre?
Beste Grüße
T.Funk
von
buddabar
am 09.12.2013, 16:08
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit von 14 Monate auf 2 bzw. 3 Jahre
Hallo,
wie Sie wollen.
Einen Anspruch auf verlängerung haben Sie halt dann nicht mehr
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit von 14 Monate auf 2 bzw. 3 Jahre
Wenn Dein AG zustimmt kannst du bis zu 3 Jahren nehmen. Da du aber nur 14 Monate beantragt hast, muß er dem nicht zustimmen. Du hättest dich gleich zu anfang für 2 Jahre festlegen müssen um einen rechtsanspruch darauf zu haben.
Mitglied inaktiv - 10.12.2013, 09:28
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit von 14 Monate auf 2 bzw. 3 Jahre
Vielen Dank für Ihre Antwort! Dass ich keinen Rechtsanspruch mehr habe, war mir und meinem Arbeitgeber klar.
von
buddabar
am 10.12.2013, 18:22