Hallo!
Ich hatte bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt und wollte nun um das 3. Jahr verlängern. Die 2 Jahre wären am 14.04.2014 abgelaufen und ich habe den Antrag auf Verlängerung am 15.02.2014 gestellt und somit die 7 Wochen Frist eingehalten. Mein Wissenstand war der, dass der Arbeitgeber in diesem Fall eine Verlängerung akzeptieren muss. Nun habe ich aber eine Ahlehnung erhalten. Ist das rechtlich so in Ordnung? Was kann nun tun?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Kiki73
am 27.02.2014, 14:07
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit um das 3. Jahr
Hallo,
wenn Sie mind. 2 Jahre EG ab Geburt beantragt haben, kann der AG nicht ablehnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit um das 3. Jahr
Hast Du Dir das 3. Jahr denn übertragen lassen und das auch schriftlich ?
Welcher Grund steht in der Ablehnung ?
von
Sternenschnuppe
am 27.02.2014, 14:20
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit um das 3. Jahr
Ich meine auch, dass man das 3. Jahr nehmen kann, wenn vorher zwei beantragt wurden. Wenn nur ein Jahr beantragt wurde, muss er glaub zustimmen.
Das stand so in einer Broschuere ueber die Elternzeit.
Was du jetzt tun kannst, weiss ich leider nicht. Interessiert mich aber auch, da ich demnaechst auch noch ein drittes Jahr beantragen moechte ;-)
von
Lubi
am 27.02.2014, 21:00
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit um das 3. Jahr
Hallo,
wann wird das Kind 2 Jahre alt?
wenn es am 15.4. Geburtstag hat, dann kann der AG nicht ablehnen.
VG
Désirée
von
desireekk
am 28.02.2014, 11:09