Hallo Frau Bader,
vielen Dank schon mal für die Antwort wegen der betriebsbedingten Kündigung. Ist es möglich, dass ich meine Elternzeit nach und nach verlängere? Also ich habe vor auf jeden Fall ein Jahr zu nehmen. Muss ich das meinem Chef fest zusagen oder kann ich gegen Ende sagen ich nehme das zweit auch noch und dann evtl. auch noch das dritte? Oder muss ich das sofort verbindlich entscheiden?
Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 13:47
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit nach und nach
Hallo,
wenn Sie weniger als 2 J. nehmen, muss der AG einer Verlängerung zustimmen.
Wenn Sie mind. 2 Jahre nehmen, können Sie ohne seine Zustimmung verlängern
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.04.2009
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit nach und nach
Hallo,
für die ersten 2 Jahre mußt Du Dich verbindlich festlegen.
Das 3. Jahr kannst Du mit einer Frist von mind. 7 Wochen dann noch nachmelden.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 14:10