Guten Tag, Ich habe vor der Geburt meines Kindes zwei Jahre Elternzeit schriftlich mit meinem Arbeitgeber vereinbart. Meine Elternzeit hat direkt nach dem Mutterschutz begonnen, und sollte mit dem zweiten Geburtstag meines Kindes enden. Nun möchte ich meine Elternzeit aber um ein weiteres Jahr verlängern. Muss mein Arbeitgeber dem zustimmen? Danke im Voraus.
von mausebaer am 10.12.2014, 13:36