Hallo, sie haben weiter unten genatwortet, dass mit dem AG die Regelung vereinbart werden kann den EU zu verlängern bzw. sich ohne Entlohnung freistellen zu lassen. Hat man dann anschliessend die gleichen Rechte bzw. Ansprüche wie z.B. einen entsprechnden Arbeitsplatz wie vor dem EU. Wie würde es sich verhalten, wenn zwischenzeitlich die Firma bankrott geht. Ist man dann Arbeitslos bzw. erhält man dann Arbeitslosengeld und nach welchen Gehalt richtet sich´das dann? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 04.07.2002, 17:49