Frage: Verlängerung Erziehungsurlaub

Sehr geehrte Frau Bader, Wenn EU schriftlich für 2 Jahre beantragt wurde ( Kind vor 2001 geboren),ist dann eine Verlängerung des EU auf 3 Jahre möglich, oder nur mit Zu- stimmung des AG ? Danke

Mitglied inaktiv - 15.07.2001, 17:33



Antwort auf: Verlängerung Erziehungsurlaub

Liebe Bettina, es bedarf der Zustimmung des AG! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2001



Antwort auf: Verlängerung Erziehungsurlaub

Bei mir mußte nur der AG zustimmen. Die Erziehungsgeldstelle hat keinen Einfluss,da ja ehe nur 2 Jahre Erziehungsgeld gezahlt wird.Hatte erst vorige Woche dort angerufen und die haben mir erklärt,daß der AG damit ein- verstanden sein muß. Viele Grüße Chalet

Mitglied inaktiv - 15.07.2001, 18:47



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