Verlängerung Erziehungsurlaub+ Arbeitslosengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung Erziehungsurlaub+ Arbeitslosengeld

Hallo, mein Erz.Urlaub endet im Juni, lief dann drei Jahre. Mein AG gibt mir die Möglichkeit noch ein halbes Jahr zu verlängern. Das möchte ich in Anspruch nehmen, aber kommen da Kosten auf mich zu oder hat es Nachteile(z.B. Rentenversicherung, Krankenkasse???) Hatte vor dem Erz. urlaub Vollzeit gearbeitet, will dann ab Okt. nur Teilzeit arbeiten. Wenn mein AG mir keine passenden zeiten anbieten kann(ich also keine Kinderbetreuung habe), muss er mir dann kündigen oder soll ich selbst kündigen??Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? und vor allem: habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?? Vielen Dank für Ihre Hilfe brombi

Mitglied inaktiv - 08.05.2006, 22:24



Antwort auf: Verlängerung Erziehungsurlaub+ Arbeitslosengeld

Hallo, EU kann man über 3 Jahre hinaus nicht verlängern. Sie nehmen also unbezahlten Urlaub, haben keinen KK-Schutz u auch keien Rentenansprüche. Arbeitslosengeld bekommen Sie auch nicht, da Sie ja nicht arbeitslos sind. Wenn Sie kündigen (er hat ja keinen Grund) bekommen Sie auch keine Abfindung u sind wahrscheinlich beim AA gesperrt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2006



Antwort auf: Verlängerung Erziehungsurlaub+ Arbeitslosengeld

Die Verlängerung des Erz. Urlaubs muss ich in Anspruch nehmen,weil ich meinen Kleinen sonst nicht in den selben Kiga wie den Grossen bringen kann. Kann es aber sein, dass ich durch diese Verlängerung tatsächlich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verliere,weil ich quasi vier Monate nicht versichert war? Vielen Dank brombi

Mitglied inaktiv - 09.05.2006, 07:05



Antwort auf: Verlängerung Erziehungsurlaub+ Arbeitslosengeld

du kannst maximal 3 jahre ez nehmen, alles weitere wäre unbezahlter urlaub.. und nicht empfehlenswert.. wie sähe es denn dann mit krankenversicherung aus? ich glaube, die müßtest du dann selbst zahlen.. und kostenlos rentenversichert wärst du ja auch nicht. das würde ich mir 1000mal überlegen.... ob du anspruch auf tz hast kann ich so nicht sagen (www.teilzeit-info.de), aber selbst wenn ja und du das trotzdem nicht mit der kinderbetreuung vereinbaren kannst mußt DU kündigen...und eine abfindung gibts sowieso nicht. ob du algI anspruch hast weiß ich nicht, wie lang hast du vor der ez gearbeitet? nur wird nach der ez ohnehin (bei anspruch) das algI nach fiktivem einkommen berechnet.. sprich, danach was du in deinem beruf verdienen würdest.. es wird nicht mehr das tatsächliche einkommen als berechnungsgrundlage genommen. war bei mir auch so. aber ich kam damit sogar noch besser weg als wenn es nach tatsächlichem einkommen vor der ez berechnet worden wäre. lg

Mitglied inaktiv - 09.05.2006, 08:40



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