Frage: Verlängerung Elternzeit

Hallo, mein AG hat meinen Antrag auf Teilzeit abgelehnt. Nun möchte ich gern noch mein 3. Jahr Elternzeit im Anschluß an die jetzt fast abgelaufenen 2 Jahre nehmen. Welche Fristen muss ich einhalten und kann mir der AG das 3. Jahr gleich im Anschluß verweigern? Muß er dafür Gründe nennen? Vielen Dank! shanhela

Mitglied inaktiv - 28.11.2003, 20:11



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Hallo, ja, das ist komisch. Verlängern geht nicht, aber neu beantragen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2003



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Wir hatten die gleiche Ausgangsbasis wie Du. Wir haben es so gemacht: 8 Wochen vor Beginn des 3. Jahres war ein Brief beim AG, in dem stand, daß man Mann sein 3. jahr EZ sofort im Anschluß an die ersten beiden Jahre nimmt. AFAIK kann der AG das nicht verweigern, wenn es direkt im Anschluß genommen wird. HTH Désirée

Mitglied inaktiv - 29.11.2003, 14:35



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