Hallo,
mein AG hat meinen Antrag auf Teilzeit abgelehnt. Nun möchte ich gern noch mein 3. Jahr Elternzeit im Anschluß an die jetzt fast abgelaufenen 2 Jahre nehmen. Welche Fristen muss ich einhalten und kann mir der AG das 3. Jahr gleich im Anschluß verweigern? Muß er dafür Gründe nennen?
Vielen Dank!
shanhela
Mitglied inaktiv - 28.11.2003, 20:11
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
ja, das ist komisch. Verlängern geht nicht, aber neu beantragen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2003
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Wir hatten die gleiche Ausgangsbasis wie Du.
Wir haben es so gemacht:
8 Wochen vor Beginn des 3. Jahres war ein Brief beim AG, in dem stand, daß man Mann sein 3. jahr EZ sofort im Anschluß an die ersten beiden Jahre nimmt.
AFAIK kann der AG das nicht verweigern, wenn es direkt im Anschluß genommen wird.
HTH
Désirée
Mitglied inaktiv - 29.11.2003, 14:35