Frage: Verlängerung Elternzeit

Hallo. Ich habe nach der Geburt EZ beantragt bei meiner Chefin. Insgesamt 21 Monate, allerdings mit der zusage nach 17 monaten wieder TZ zu arbeiten. Nun ziehe ich in Erwägung mein Kind noch länger zu Hause zu betreuen (und mir danach einen neuen job suchen). Kann ich die Elternzeit beim AG ohne dessen Zustimmung (die gab es beim ersten Antrag nur mündlich) verlängern und kann ich die TZ - Zusage damit zurück nehmen? Danke für Ihre Hilfe. VG karo

von KaRo141 am 11.01.2017, 21:59



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Hallo, Verlängerung geht nur mit Zustimmung AG. Ist die TZ genehmigt? Dann muss es gekündigt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2017



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Du musst dich verbindlich für die ersten 2 Jahre festlegen, d.h. Änderungen vor dem 2. Geburtstag bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers.

von chrissicat am 12.01.2017, 08:47



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