Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach der Geburt meiner Tochter (*Jan.´15) Mitte Juli´15 wieder angefangen auf 450€ (unbefristeter Vertrag) zu arbeiten. Ich wurde ziemlich schnell wieder schwanger, mein Sohn kam Mitte Februar diesen Jahres zur Welt und ich habe nun für vorerst 6 Monate Elternzeit genommen. Doch leider bekomme ich es nicht hin, zu diesem Zeitpunkt wieder zu starten. Ist es richtig, das innerhalb der ersten beiden Jahre eine Verlängerung nur mittels der Zustimmung des AG möglich ist und ich ansonsten gekündigt werden kann? Bzw. muss ich immer um volle Monate verlängern oder kann ich auch sagen, das ich z. B. bis 31.10.2016 verlängern möchte? Vielen Dank vorab!
von NinaWeis05 am 13.07.2016, 23:28