Hallo Frau Bader, im Juli 2015 endet meine Elternzeit, die ich für 2 Jahre beantragt habe. Nun möchte ich die Elternzeit gerne um ein weiteres Jahr verlängern. Muss ich dies nur schriftlich meinem Arbeitgeber mitteilen? Bis wann muss ich dies spätestens tun? Wie erfährt denn die Krankenkasse davon? Auch für meinen Riestervertrag hat dies doch Bedeutung, muss ich hier auch etwas veranlassen? Gibt es noch eine Behörde o.ä. die ich davon in Kenntnis setzen muss? Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
von Lenimausi am 07.04.2015, 21:49