Frage: Verlängerung Elternzeit

Möchte bei meinem AG die Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängern, ich weiss, dass das mit einer Frist von 7 Wo. möglich ist. Kann ich mit gleichem Schreiben nach einer geringfügigen Beschäftigung dort nachfragen? Muss er AG zustimmen? Ich möchte einen 400 Eur Job dort haben, wenn meine Tochter 2 Jahre alt ist, Teilzeit (15 Std., wenn meine Tochter 3 Jahre alt ist). Muss der AG nach den 3 Jahren Elternzeit einem Teilzeitwunsch von nur 15 Std. nachkommen. Grund: Tochter hat erst mit 3 Jahren u. 7 Mon. einen KiGa Platz, erst dann wären 20-30 Std. Arbeitszeit wöchentl. möglich. Danke. mfG

Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 13:46



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Hallo, 1. Ja, auf die Verlängerung haben Sie einen Anspruch 2. Falls ein Anspruch auf TZ besteht, nur auf mind. 15 Std. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



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