Möchte bei meinem AG die Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängern, ich weiss, dass das mit einer Frist von 7 Wo. möglich ist. Kann ich mit gleichem Schreiben nach einer geringfügigen Beschäftigung dort nachfragen? Muss er AG zustimmen? Ich möchte einen 400 Eur Job dort haben, wenn meine Tochter 2 Jahre alt ist, Teilzeit (15 Std., wenn meine Tochter 3 Jahre alt ist). Muss der AG nach den 3 Jahren Elternzeit einem Teilzeitwunsch von nur 15 Std. nachkommen. Grund: Tochter hat erst mit 3 Jahren u. 7 Mon. einen KiGa Platz, erst dann wären 20-30 Std. Arbeitszeit wöchentl. möglich. Danke. mfG
Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 13:46