Hallo Frau Bader,
hierzu habe ich einige Fragen:
1. besteht nach einer Verlängerung von 1 auf 2 Jahre die Möglichkeit, die Zahlung des Elterngeldes ebenfalls auf die 2 Jahre umzuverteilen?
2. falls nicht, muss dann der Elterngeldstelle angezeigt werden, wenn im 2. Jahr etwas dazuverdient wird?
3. können bei einer Verlängerung Nachteile entstehen?
Als Vorteile fallen mir Kündigungsschutz, beitragsfreie KV und Bestehenbleiben des Arbeitsvertrages ein.
Vielen Dank und Gruß
Miriam
Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 11:20
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
1. Nein, wenn man sich anfangs anders festgelegt hat
2. Nicht, wenn man dort nichts mehr bekommt. Man muss es dam alten AG anzeigen
3. Kündigungsschutz haben Sie doch sowieso in der EZ. Und mit dem Arbeitsvertrag hat das auch nichts zu tun
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.06.2009
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo Frau Bader,
einen Punkt habe ich noch vergessen, kann bei einer Verlängerung der Partner nochmals Partnermonate beantragen?
zu 3.) Ich hätte keinen mehr, da ich derzeit nur 1 Jahr beantragt habe, vielleicht nicht ganz klug.
Grundsätzlich besteht ja ein Anspruch auf 3 Jahre, was passiert mit dem 3. Jahr wenn ich auf 2 verlängere?
Gruß
Miriam
Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 21:42