Frage: Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, während meines Beschäftigungsverhältnisses wurden meine Kolleginnen und ich seitens der Chefin stark gemobbt. Wir mussten ständig unter gewaltigem Zeitdruck arbeiten, wurden wegen Kleinigkeiten angeschrieen, aufs Schlimmste beleidigt, Fehler machten wir nur, um sie zu ärgern, Pausen wurden nicht eingehalten, ich wurde aus Störenfried bezeichnet, Informationen wurden mir vorenthalten, nach Krankheiten wurde ich ignoriert, von meiner angeblich guten Ausbildung würde man nichts merken, meine Kündigung wurde hinter meinem Rücken mit einer Kollegin besprochen, weil ich vor meinem Urlaub krank war, wurde dieser mir gestrichen u.v.m. Ich hatte starke körperliche Symptome. Als ich dann eine Kur antrat, erhielt ich danach die Kündigung, weil man auch ohne mich gut zurecht gekommen sei. Ca.14 Tage nach meiner Kündigung stellte ich eine Schwangerschaft fest. DA sich meine AGin weigerte, die Kündigung zurückzunehmen, suchte ich unseren Betriebsarzt auf. Dieser telefonierte noch in meinem Beisein mit der Chefin und riet ihr dringend ihre Haltung zu ändern, da sie nicht im Recht sei. Ich hörte 4 Tage nichts von ihr und suchte, auch weil ich Angst um den Schwangerschaftsverlauf hatte, einen Anwalt auf. Dieser musste, um die Frist zu wahren, Kündigungsschutzklage einreichen. Es kam darauf ein Brief von meiner Agin, in welchem sie schrieb, ICH hätte mich nicht bei ihr gemeldet und NATÜRLICH wäre die Kündigung mit Bekanntgabe der SS gegenstandslos und sie freue sich, dass ich es mir anders überlegt habe und nicht die soziale Härte einer arbeitslosen Schwangeren hinnehmen möchte. Nun läuft meine Elternzeit im Jan.2010 aus (insgesamt 19 Monate). Da mein Kind aber als Frühchen auf die Welt kam, entwicklungsverzögert ist und deshalb mehr Pflege braucht, möchte ich meine Elternzeit verlängern. Ich weiß, dass ich in dieser Zeit kein Geld bekomme. Haben Sie bitte einen Rat, wie ich den Brief mit dem Antrag auf Verlängerung der EZ formulieren kann, um mich einerseits nicht zu erniedrigen aber dennnoch höflich zu sein und andererseits mein Recht auf Elternzeit zu bekunden? Ich möchte nicht auf Knieen vor ihr rutschen, wenn ich noch das Recht habe, die EZ zu nehmen. Aber ich möchte auch nicht, dass ich vielleicht rechtlich einen Fehler in diesem Schreiben mache und sie mir daraus einen Strick dreht. Es ist alles schon vorgekommen und ich möchte mich einfach absichern, um sicher auftreten zu können. Ich möchte auf keinen Fall nach meiner EZ wieder bei ihr arbeiten! Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus. MfG JDM

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 18:35



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Hallo, ich verstehe das auch nicht so ganz.- Machen Sie es doch mal kurz u prägnant! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2009



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

ich habe 24 Monate beantragt, mein Mann nahm davon die ersten drei Monate mit mir zusammen, deshalb blieben für mich 19 Monate übrig (die bezahlt wurden)

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 18:44



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Du meinst also die EZ ab dem 2. Geb des Kindes? Na, schreib einfach, daß Du ihr hiermit mitteilst, daß Du auch die restlichen 12 Monate der EZ für das Kind X bis zum 3. Geb in Anspruch nehmen wirst. Einschreiben Rückschein und fertig. Frist ist mind. 7 Wochen vor dem 2. Geb. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 23:40



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Ich habe die Verlängerungsoption der EZ in Anspruch genommen. Mein Mann nahm 3 Monate. Mir wurde daraufhin die Zahlung für 19 Monate bewilligt. Die gab ich auch beim AG an. Habe ich jetzt keinen Anspruch auf Verlängerung? Kann der AG aber trotzdem der Verlängerung zustimmen? Vielen Dank. MfG

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 08:51



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Äh... Ich werd aus deinen Angaben nicht schlau :-) Zumal irgendwelche Zahlungen (Elterngeld oder sonstwas) nicht mit der ElternZEIT (= Beurlaubung von der Arbeit mit Rückkehranspruch) zu tun haben. Es gibt im BEEG einegtlich nur eine gesetzliche festgelegte Verlängerungsoption und die beginnt genau am 2. Geb des Kindes für ein weiteres Jahr. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 09:09



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