Frage: Verlängerung Elternzeit

Liebe Frau Bader, mein Sohn wurde im Juni 2006 geboren und ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen. Ich bin Lehrerin (Beamtin) und fange nun wieder mit 18 Std an zu arbeiten. Trotzdem würde ich gerne meine Elternzeit um 1 Jahr verlängern, da ich dann die Möglichkeit habe, evtl. meine Std wieder zu verringern, falls es mit Betreuung usw nicht so funktioniert. Ist dei Verlängerung möglich? Muss mein Arbeitgeber(in meinem Fall der Rektor) diesem zustimmen? Danke für Ihre Antwort, Grüße, Alexandra

Mitglied inaktiv - 06.08.2007, 12:57



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Hallo, wenn im Beamtenrecht nicht etwas anderes geregelt ist, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2007



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