Frage: Verlängerung Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, die jetzt in drei Monaten ablaufen und ich würde jetzt gerne noch um ein Jahr verlängern, da ich z.Zt. keinen Kitaplatz für meine Kleine bekommen habe. Jetzt heißt es, der Arbeitgeber muß dem zustimmen. Wenn er dies nicht tut, muß ich also wieder arbeiten gehen? Brauch der Arbeitgeber dafür eine Begründung? Der zweite Punkt ist, dass mein Arbeitgeber z.Zt. viele Stellen abbaut und mir deshalb auch kündigen würde. Nun kann ich im Moment dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Müsste ich mich und meine Tochter (bin verheiratet, mein Mann ist privatversichert und ich bin gesetzlich versichert) dann selber krankenversichern? Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen Judith

Mitglied inaktiv - 14.07.2004, 17:34



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Hallo, ja, er muss zustimmen. Sie könenn das umgehen indem Sie 8 Wo. arbeiten gehen u am ersten Tag neuen EU beantragen. Auch kann man Teilzeit beantragen. Voraussetzungen: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2004



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