Verlängerung Elternzeit vor Beginn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung Elternzeit vor Beginn

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten im März unser erstes Kind. Im Dezember 17 habe ich meinen Arbeitgeber bereit schriftlich informiert, dass ich ab Geburt ein Jahr in Elternzeit gehen möchte und ich den genauen Zeitraum noch mitteilen werde. In der Zwischenzeit haben mein Mann und ich mich aber dafür entschieden, dass ich 1 1/2 Jahre in Elternzeit gehen möchte. Diese Änderung würde ich meinen Arbeitgeber gern kurzfristig mitteilen. Bedarf diese Änderung schon einer Genehmigung durch meinen Arbeitgeber, oder ist es hier ausreichend die Frist für die Mitteilung einzuhalten? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sandra

von Sandra Wa. am 29.01.2018, 14:56



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit vor Beginn

Hallo, verbindlich mitteilen müssen Sie die Elternzeit erst nach der Geburt. Ich würde es ihm informell, vielleicht telefonisch, mitteilen und dann spätestens eine Woche nach der Geburt mit genauen Angaben beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2018



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