Verlängerung Elternzeit und finazielle Mittel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung Elternzeit und finazielle Mittel

Guten Tag, ich möchte gerne meine Elternzeit verlängern. Kind ist 16 Monate alt. Bis zum 18.12. geht Elternzeit danach bis 31.1.2016 Resturlaub und ab 1.2.2016 würde ich gerne Elternzeit verlängern bis 31.10.2016 und ab 1.11.2016 Teilzeit 20h beginnen. Welche finanzielle Möglichkeiten kann ich beantragen? Ist es möglich Hartz 4 zu beantragen? Steht es mir zu? (Betreuungsgeld, Elterngeld und Landeserziehungsgeld ausgeschöpft).Grund meiner Verlängern, ich stille noch und mein Kind kommt in der Krippe nicht klar. Mir zerreißt es das Herz, wenn ich auf Arbeit gehe und mein Kind nur schreit.... Wenn eine Möglichkeit für Hartz 4 besteht, wie hoch wäre es? Könnte ich in dieser Zeit ein Quereinstieg oder Weiterbildung bzw. Studium (Fernstudium) machen? Würde ich da Unterstützung bekommen? So könnte ich und der Papa die Kleine betreuen und ich kann mich weiterbilden. Liebe Grüße

von silver25 am 14.10.2015, 13:08



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit und finazielle Mittel

Hallo, 1. Sie können nur mit Zustimmung vom AG verlängern (kein Anspruch) 2. Die neue EZ können Sie mit Frist 7 Wo beantragen 3. Wenn der AG dem TZ-Antrag nicht zustimmt, kann man für diese Zeit TZ-Arbgeld 1 beantragen 4. Wenn es mit der Krippe nicht klappt, muss man eben wieder ganz in die EZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2015



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