Sehr geehrte Frau Bader, Mein Kind ist am 27.08.11 geboren und ich habe bis zum 15.07.13 Elternzeit genommen. Nun möchte ich doch aufgrund häufiger Krankheit meines Kindes verlängern. Seh ich das nun richtig, dass ich entweder den AG um Verlängerung im Anschluss an die 1. Elternzeit bitten kann und falls er das ablehnt, dann den 2. Zeitraum ohne seine Zustimmung ab dem 25.08. nehmen kann? wobei ich dann quasi 1,5Monat dazwischen arbeiten gehen würde und etwas fraglich wäre, was dem AG das nützt? Bin mir unsicher wie man so einen Verlängerungsantrag am besten formuliert. Laut Gespräch mit zuständiger Sachbearbeiterin vom AG soll ich einfach eine Verlängerung beantragen. Klang mündlich erstmal so, als obs genehmigt würde, da ja keinem geholfen ist, wenn ich ständig ausfalle.
von glueckskind29 am 13.05.2013, 00:26