Verlängerung Elternzeit im 2. Jahr fürs 3. Jahr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung Elternzeit im 2. Jahr fürs 3. Jahr

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Kind ist am 27.08.11 geboren und ich habe bis zum 15.07.13 Elternzeit genommen. Nun möchte ich doch aufgrund häufiger Krankheit meines Kindes verlängern. Seh ich das nun richtig, dass ich entweder den AG um Verlängerung im Anschluss an die 1. Elternzeit bitten kann und falls er das ablehnt, dann den 2. Zeitraum ohne seine Zustimmung ab dem 25.08. nehmen kann? wobei ich dann quasi 1,5Monat dazwischen arbeiten gehen würde und etwas fraglich wäre, was dem AG das nützt? Bin mir unsicher wie man so einen Verlängerungsantrag am besten formuliert. Laut Gespräch mit zuständiger Sachbearbeiterin vom AG soll ich einfach eine Verlängerung beantragen. Klang mündlich erstmal so, als obs genehmigt würde, da ja keinem geholfen ist, wenn ich ständig ausfalle.

von glueckskind29 am 13.05.2013, 00:26



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit im 2. Jahr fürs 3. Jahr

Hallo, da Sie weniger als zwei Jahre beantragt haben, brauchen Sie seine Zustimmung. Oder Sie gehen Arbeiten und stellen dann in der Frist von sieben Wochen einen neuen Antrag. Ich würd man mit ihm reden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2013



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit im 2. Jahr fürs 3. Jahr

Nachtrag: kann ich auch erstmal nur für ein halbes Jahr verlängern (mit Zustimmung AG) und sollte sich die Gesundheit nicht bessern - dann noch das weitere halbe Jahr dranhängen, ohne Zustimmung AG, da es ja dann das dritte Jahr betrifft?? oder bräuchte ich dann wieder die Zustimmung des AG?

von glueckskind29 am 13.05.2013, 10:59



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