Verlängerung Elternzeit bei Teilzeitarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung Elternzeit bei Teilzeitarbeit

Hallo Frau Bader, ich habe damals für mein 1. Kind (geb. Oktober 2015) 2 Jahre Elternzeit beantragt (EZ Dezember 2015 - Oktober 2017). In dieser Zeit bin ich wieder schwanger geworden. Ich habe die EZ dann für das 1. Kind beendet und 2 Jahre (Juni 2017 - April 2019) für das 2. Kind (geb. April 2017) beantragt . Da Beide nun in die Kita gehen, werde ich ab Oktober 25 Std. Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Hierfür habe ich eine Zusatzvereinbarung zu meinem Vollzeit-Arbeitsvertrag von meinem Arbeitgeber erhalten. Die Elternzeit geht noch bis April 2019 und ich überlege nun, ob ich mein 3. Jahr Elternzeit beantrage. Dann hätte ich ja nicht nur ein weiteres Jahr Kündigungsschutz, sondern mein Vollzeit-Vetrag würde ich dann auch erstmal behalten. Geht das so einfach? Welche Fristen muss ich einhalten? Was muss ich beachten? Muss der Arbeitgeber zustimmen? Und was ist nach dieser Zeit. Habe ich ein Anrecht auf Teilzeit? Was passiert dann mit meinem Vollzeit-Vetrag? Zudem Frage ich mich, was mit der restlichen Zeit aus der 1. Elternzeit ist. Ist diese einfach "verfallen", weil ich die Elternzeit wegen der erneuten Schwangerschaft beendet habe? Vorab schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße Felicitas B.

von FelicitasB. am 29.08.2018, 21:54



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit bei Teilzeitarbeit

Hallo, Sie können für jedes Kind bis zum 8. LJ bis zu 24 Mo. EZ nehmen - über den dreitten Geb. hinaus. Der AG hat kein Mitspracherecht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2018



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit bei Teilzeitarbeit

nein, der rest von kind 1 ist nicht verfallen. du kannst bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr hinaus nehmen. solange du nahtlos elternzeit hast (und tz) bleibt dein vollzeitvertrag stehen. du kannst natürlich die elternzeit verlängern. ich würde erst den rest von kind 1 dranhängen und den tz vertrag dementsprechend auch verlängern. dann hast du noch ein glattes jahr von kind 2 übrig. wenn du aber einen teilzeitvertrag ohne elternzeit machst, ist dein vollzeitvertrag futsch. und der kündigungsschutz auch. daher kannst du dir auch überlegen, alle reste gleich dranzuhängen und in dem dann tz zu arbeiten. danach musst du einen neuen vertrag machen bzw. deinen vollzeitvetrag kürzen.

von mellomania am 29.08.2018, 22:05



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