Hallo Frau Bader, zwei Punkte habe ich noch vergessen: * kann bei einer Verlängerung der Partner nochmals Partnermonate beantragen? * ist die Verlängerung nur dem AG anzuzeigen, oder auch der KV z.B.? zu 3.) aus alter Frage: Ich hätte keinen Kündigungsschutz mehr, da ich derzeit nur 1 Jahr beantragt habe, vielleicht nicht ganz klug. Grundsätzlich besteht ja ein Anspruch auf 3 Jahre, was passiert mit dem 3. Jahr wenn ich auf 2 verlängere? Danke und Gruß Miriam
Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 23:22