Hallo Frau Bader, ich möchte ebenfalls gerne wissen: Wenn ich noch in die restliche Elternzeit gehe, kann ich diese jederzeit beenden, sofern ich in dieser Zeit doch das Arbeitsverhältnis vorzeitig beende wegen entweder neuer Tätigkeit oder wegen Streit Tarifvertrag oder einvernehmliches Beenden des Vertrages.
Und, falls dann noch Elternzeit übrig ist, kann man diese bei einem neuen Arbeitgeber, falls irgendwann doch noch wichtiger Bedarf besteht, nachholen?
von
Henna1
am 02.11.2019, 12:50
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit - Nachtrag
Hallo,
die EZ kann nur mit Zustimmung des AG vorzeitig beendet werden (Ausnahmen greifen hier nicht).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2019
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit - Nachtrag
Nein, kannst du nicht. Innerhalb der EZ hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der EZ einzuhalten.
Neuer AG: kommt darauf an, ob dein Kind nach dem 1.7.2015 geboren ist. Wenn ja, kannst du die restliche EZ auch bei einem neuen AG noch geltend machen.
von
cube
am 02.11.2019, 13:22
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit - Nachtrag
Doch innerhalb der verlängerten Elternzeit kann die AP zu ihren im Vertrag genannten fristen kündigen. Die 3monate gelten nur bei taggenauer Beendigung der Elternzeit.
Mitglied inaktiv - 02.11.2019, 14:14