Hallo Frau Bader, wenn ich mit dem AG vereinbare, 2 Jahre EZ zu nehmen, und im zweiten Jahr TZ in EZ arbeite, habe ich das Recht auf 3 Jahre EZ zu verlängern oder muss der AG erneut zustimmen, da ich ja zwischenzeitlich im 2. Jahr Tz in EZ gearbeitet habe? Und wenn ich verlängern kann, habe ich auch das Recht dann im 3. Jahr genauso weiterhin TZ in EZ zu arbeiten, oder muss ich dies dann erneut beantragen? Und kann ich auch sagen, ich fange TZ in EZ erst nach z.B. 14 Monaten an, oder geht es immer nur jährlich? Danke!
von silvic am 29.06.2012, 10:29