Liebe Frau Bader, folgende generelle Frage habe ich: Für Kind 1 habe ich einen Vertrag über 30h Teilzeit während der 3-jährigen Elternzeit bis zum Ende der 3 Jahre Elternzeit. Ich bekomme während dieser 3 Jahre ein weiteres Kind. Sollte ich sofort nach dem Mutterschutz für Kind 2 wieder arbeiten wollen, wäre das noch innerhalb der 3 Jahre von Kind 1 und der Teitzeitvertrag hätte noch Gültigkeit. Wenn ich aber nun über die 3 Jahre hinaus weiterhin mit 30 Stunden arbeiten möchte, könnte ich dann an die 3 Jahre für Kind 1 die Elternziet von Kind 2 hängen und damit auch Teilzeit beantragen? Kann der Arbeitgeber die über die 3 Jahre für Kind 1 hinausgehende Zeit eine weitere Elternzeit ablehnen? Oder hat er durch die Zusage für Kind 1 die Öffnung für Elternteilzeitarbeit gegeben und kann nur schwer ablehnen? Herzlichen Dank!
von Nanadana am 23.07.2015, 16:18