Hallo. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Mein Sohn wird am 24.08.2008 2 und mit meinem Arbeitgeber hatte ich damals vereinbart, das ich am 1.10.2008 wieder anfange; also nicht wie normal am 24.08. Ich muß evtl. verlängern, da er mich nur ganztags wieder haben will, ich das aber noch nicht kann. Nun zu meiner Frage, gilt hier die 8 wöchige Frist bis zum 24.08. oder zum 01.10. für eine Verlängerung? LG Madeleine
Mitglied inaktiv - 25.06.2008, 16:08