Verkürzung der Elternzeit oder eher Teilzeit in Elternzeit anmelden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verkürzung der Elternzeit oder eher Teilzeit in Elternzeit anmelden?

Guten Abend, Ich habe kurz nach der Geburt unseres Sohnes im August 2019 zwei Jahre Elternzeit beantragt und meinem Arbeitgeber gegenüber erwähnt, dass ich nach einem Jahr gerne wieder arbeiten kommen möchte, sofern ich einen Betreuungsplatz bei der Tagesmutter bekommen werde. Wir haben nun die Zusage der Tagesmutter ab August diesen Jahres erhalten (und hoffen, dass das Corona-Virus nicht alles langfristig auf den Kopf stellen wird). Ich habe vor der Geburt 30 Stunden pro Woche in Teilzeit gearbeitet und möchte jetzt wieder mit 25 Stunden pro Woche einsteigen. Jetzt bin ich mir unschlüssig, ob ich meinen Arbeitgeber um die Verkürzung der Elternzeit auf 1 Jahr bitten soll oder ob ich einfach Teilzeit in Elternzeit anmelden soll. Was wären die Vor- und was wären die Nachteile? Bei einer Verkürzung um 1 Jahr stünden mir ja dann noch 24 Monate Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag meines Sohnes zu. Bei Teilzeit in Elternzeit ja nur noch 12 Monate. Gibt es noch andere Vor- bzw. Nachteile, die ich bedenken muss und wie sind die Anmeldefristen gegenüber meinem Arbeitgeber? Lieben Dank für Ihre Auskunft und Hilfe!

von okachi am 28.03.2020, 22:16



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit oder eher Teilzeit in Elternzeit anmelden?

hallo, TZ in EZ ist aus verschiedenen Gründen besser. Zum einen haben Sie Kündigungschutz, zum anderen bessere Bdingungen für Genehmigung der TZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2020



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit oder eher Teilzeit in Elternzeit anmelden?

auf jeden fall tz in ez. allein schon wegen deinem kündigungsschutz. wenn du tz ohne ez arbeitest musst du deinen vertrag dauerhaft ändern. und du hast ohne ez keinen kündigungsschutz. ich würde, auch wenn es sich nur um 5 h handelt, tz in ez arbeiten solange es geht. also eher noch das 3. jahr dranhängen. ich für mich würde auch bei den 25 stunden bleiben, auch danach. denn wenn du einen 30 h vertrag hast, musst du ja 6 h pro tag arbeiten. da hast du überhaupt keine möglichkeit, überstunden aufzubauen, die du mal nehmen kannst wenn kiga zu, tamu krank oder sonstwas. nach 6 arbeiten musst du aj eine pause machen. ich habe daher bewusst einen 28 h vertrag und arbeite aber 30. baue so 2 h die woche auf. :-) nur so als gedanke

von mellomania am 28.03.2020, 22:37



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit oder eher Teilzeit in Elternzeit anmelden?

Ich würde den normalen Vertrag erfüllen, sprich Teilzeit in Elternzeit. Dann hast du auch noch Kündigungsschutz, wenn du beendest kann es natürlich geschehen das du gekündigt wirst. Wie ist denn dein Arbeitgeber so drauf ? Dein AG muss der Änderung allerdings nicht zustimmen, da du dich ja auf 2 Jahre festgelegt hast.

von QueenMum am 29.03.2020, 13:14



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