Verkürzung der Arbeitszeit durch den Frauenarzt per Attest

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verkürzung der Arbeitszeit durch den Frauenarzt per Attest

Ich bin in der 21 ssw und habe starke Probleme mit dem Rücken beim langen Stehen auf Arbeit. ( Einzelhandelskauffrau, Vollzeit). mein Arzt bot mir eine Krankschreibung für den rest der Schwangerschaft an, dass möchte ich nicht da ich soweit fit bin und auch nicht die nächsten Monate zuhause sitzen möchte, fragte Ihn ob eine Verkürzung der AZ auf 6 Stunden durch ein attest von Ihm möglich wäre, er verneinte und meinte so etwas gibt es nicht. Wie kann ich mich verhalten bzw. gibt es sowas wirklich nicht bzw. wenn es soetwas gibt was muß mein Arzt bzw ich tun, Wird in dem Moment bei Kürzung der AZ auch mein Gehalt gekürzt?

Mitglied inaktiv - 17.11.2009, 17:05



Antwort auf: Verkürzung der Arbeitszeit durch den Frauenarzt per Attest

Hallo, das Stehen ab dem 5,. Monat fällt doch eh schon unter § 3 MuschG (http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html). Ansonsten kann er natürlich ein partielles BV aussprechen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2009



Antwort auf: Verkürzung der Arbeitszeit durch den Frauenarzt per Attest

Dein Frauenarzt ist nicht ganz richtig informiert: er kann ein sog. "eingeschränktes" bzw. "teilweises" Beschäftigungsverbot" ausstellen. Einzelheiten kann er beim Gewerbeaufsichtsamt erfahren; Du kannst Dich auch selber dort erkundigen.

Mitglied inaktiv - 17.11.2009, 17:44



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