Hallo,
ich habe eine Frage. Regulär ist mein Geburtstermin am 23.10.02. Da unser Baby aber per Kaiserschnitt geholt werden muß wurde der Termin nun auf den 9.10.02 vorverlegt. Verkürzt sich damit auch mein Mutterschutz? Muß ich dadurch irgendwas beachten?
Vielen Dank für Ihre Antwort und einen schönen Feiertag morgen :o)
Sandra
Mitglied inaktiv - 02.10.2002, 15:15
Antwort auf:
Verkürzter Mutterschutz?
Liebe Sandra,
eine Sonderregelung für einen Kaiserschnitt gibt es nicht.
Es gelten also die normalen Regeln.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2002
Antwort auf:
Verkürzter Mutterschutz?
..der mutterschutz dann im nachhinein rangehängt.also wären es glaube 10 wochen in deinem fall. es sei denn man bekommt nach einem kaisershnitt, wie auch bei der frühgeburt, 12wochen. dann wären es halt 14wochen.
und 4wochen vorher.
Mitglied inaktiv - 02.10.2002, 16:30