Hallo Frau Bader, leider kann man zu diesem Thema im Netz nicht wirklich etwas aussagekräftiges finden, daher wende ich mich an dieses Forum. Gibt es auf folgende Frage, eine genaue Aussage: Ist es möglich, dass sich die Probezeit verkürzt wenn der Kündigungsschutz der bevorstehenden Elternzeit vor Ende der Probezeit ist? Weitere wichtige Eckdaten zur Frage sind: 1. es wurde bei AG 1 eine gesplittet Elternzeit (Vater) beantragt und genehmigt (1. Monat nach Geburt, 2. Monat im 11. Lebensmonat) 2. nach dem ersten Teil der Elternzeit fand ein AG Wechsel statt (unbefristeter Vertrag, 6 Monate Probezeit) 3. die Probezeit beim neuen AG endet am 30.05. 4. die Elternzeit ist jedoch vom neuen AG zum 17.06. genehmigt worden. 5. demnach würde sich die Probezeit unter Berücksichtigung der 8 Wochen Kündigungsschutzfrist aufgrund der Elternzeit auf den 22.04. verschieben Stimmt das? Wenn ich als AN also Gebrauch von eienr Kündigung während der Probezeit machen würde, müsste ich diese Frist genauso einhalten? Vielen Dank für Ihr Feedback.
von guru2121 am 30.03.2016, 11:01