verkürzt arbeiten- aber nicht für immer

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: verkürzt arbeiten- aber nicht für immer

Hallo, ich habe zwei Kinder- 3 1/4 und 8 1/4, ich gehe voll arbeiten. Derzeit 37 h auf Grund eines Solidarprinzips im öffentlichen Dienst. Jetzt soll die Arbeitszeit auf 40 h heraufgesetzt werden. Leider wurde bei meiner Tochter eine Rechtschreibschwäche festgestellt, ein Termin jagt den nächste- Therapie, Logopädie, das volle Programm. Das ist bei 37 h heftig, mit 40 h nicht machbar. Ich will mich darauf vorbereiten, verkürzt arbeiten zu gehen, möchte mich jedoch nicht für immer festlegen. Ich bin der Meinung, dass es als meine Tochter neu war eine Möglichkeit gab, in der Schulzeit für 3 (?) oder 5 (?) Jahre zu Gunsten der Kinder kürzer zu treten. Leider sind alle Möglichkeiten aus der Erziehungszeit des Kleinen wohl verflogen, zwar habe ich die 3 Jahre beileibe nicht ausgenutzt, mir wurde aber erläutert, dass meine einstige Festlegung halt gilt. Falls wichtig, ich bin nicht verheiratet. Gibt es eine Möglichkeit bzw. einen Anspruch, eine zeitlich begrenzte Zeit verkürzt arbeiten zu gehen?? Vielen Dank und Gruß Susanne

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 21:50



Antwort auf: verkürzt arbeiten- aber nicht für immer

Hallo, das hängt von Ihrem Dienstherrn und davon ab, ob Sie Beamtin sind. In den meisten Fälleni st es möglich Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2008



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