Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist im Dez. 2002 in einen Gartenteich gefallen. Nun meine Frage: Wie lange kann ich gegen den Besitzer Anzeige bzg. Schmerzensgeld usw. erstatten? Ich habe mal gelesen, dass es 3 Jahre lang möglich ist, stimmt das noch? Und an welchen Anwalt mit welchen Spezialgebiet muss ich mich da wenden? Danke für eine Antwort Heidi
Mitglied inaktiv - 03.06.2004, 21:43