Frage: Verhalten bei Insolvenz

Mein AG hat vor 1 Monat "vorläufige Insolvenz" angemeldet, welche bis Ende Nov. andauert. Was dann ist weiß ich bisher nicht. In 5 Wochen muss ich aber z.B. meinen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen. Wenn der AG seinen Anteil nicht zahlen kann, teilt er dies der Krankenkasse mit oder wie läuft das? Und für den Fall, dass die Firma wirklich Insolvent gehen sollte, wie sieht es dann mit meiner Elternzeit und dem Elterngeld aus? Bekomm ich dies dann vom Arbeitsamt?

Mitglied inaktiv - 23.10.2008, 21:36



Antwort auf: Verhalten bei Insolvenz

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn der Vertrag vor dem Mutterschutz endet, sind Sie schlichtweg arbeitslos und bekommen die enstsprechenden Leistungen bis zum Ende des Mutterschutzes. Wenn der Vertrag IM Mutterschutz endet, bekommen Sie das gesamte MG von der KK. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU).. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2008



Antwort auf: Verhalten bei Insolvenz

Erst einmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Das heißt also, so lange ich noch nicht gekündigt wurde und die Firma auch noch existiert tue ich als wär nix und beantrage ganz normal MG und Elternzeit beim Arbeitgeber? Und wenn ich gekündigt werde, weil die Firma schließt, dann habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und auch nicht auf eine beitragsfreie KK? Wie soll ich dann die Kosten decken?

Mitglied inaktiv - 24.10.2008, 21:09



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