Habe seit Januar ein individuelles BV nach § 3.1. wegen Risikoschwangerschaft,bin in der 31/32 SSW. Was darf ich was nicht,gilt das gleiche Verhalten wie bei einer Krankschreibung?Würde über Ostern gerne meine Eltern besuchen, die leben aber in einer anderen Stadt (Bundesland),lt. meiner Gyn besteht keine Bedenken solange ich mich weiterhin schone, sie gibt es mir aber nicht schriftlich.Sollte ich mich auch noch bei der Krankenkasse absichern ? Was für Konsequenzen kann es haben wenn ich ohne schriftliche Bestätigung fahren sollte ? Vielen Dank für Ihre Mühe
Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 22:30