Frage: Verhalten Ende Elternzeit

Hallo, meine Elternzeit endet am 17.09.2009. Schon im April hatte cih ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, habe auch direkt einen Antrag auf Teilzeit eingereicht (7 Std. Woche), darauf habe ich bis heute keine Reaktion. Der Personalverantwortliche ist außerdem telefonisch nicht erreichbar. Nun bin cih wieder schwanger und wäre ab November in Mutterschutz, auch das habe ich (nachdem telefonisch niemand erreichbar) per email mitgeteilt. Auch darauf bis jetzt keine Reaktion. Wie muss ich mich weiter verhalten, einfach abwarten? Was würde am ersten Tag nach der Elternzeit passieren, sollte sich bis dahin keiner mit mir in verbindung gesetzt haben? vielen Dank und viele Grüße Ana

Mitglied inaktiv - 17.08.2009, 20:01



Antwort auf: Verhalten Ende Elternzeit

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf 7 Std., wenn der AG also nicht freiwillig zustimmt, müssen Sie zwischen der EZ und dem neuen Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Wenn Sie nicht gehen, kann der AG Sie uU fristlos entlassen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2009



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