Sehr geehrte Damen und Herren
Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis! Ich wollte mal nach Fragen ob der Arbeitgeber meine Schwangerschaft irgendwo angeben muss und ob der Arbeitgeber irgendwas dagegen machen kann wenn man nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen möchte!?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn mir weiter geholfen werden könnte
Im vorraus schon mal vielen Danke
Mitglied inaktiv - 20.10.2008, 14:18
Antwort auf:
Verhalten Arbeitgeber,Elternzeit
Hallo,
das wird mit der KK geklärt, ansonsten wird es niemandem mitgeteilt.
Der AG kann nichts gegen eine fristgerecht gestellten Anstrag auf EZ tun. Wenn man mind. 2. Jahre nimmt hat man einen Anspruch auf Verlängerung
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2008
Antwort auf:
Verhalten Arbeitgeber,Elternzeit
Hallo Frau Bader,
muß die SS (gerade in einer Zaharztpraxis mit Infektionsgefahr) nicht auch der Aufsichtsbehörde gemeldet werden?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 22.10.2008, 11:41