Hallo, ich habe eine Frage an Sie. Ich arbeite in der Gastronomie, mein Gehalt (Brutto-Entgeld) setzt sich wie folgt zusammen: Bruttolohn zuzüglich Prämie sowie Überstunden. Laut Vertrag liegt die Zahlung des Prämienzuschlages im freien Ermessen des AGs und begründet keinen Rechtsanspruch und wird im Ermessen des AGs ganz oder teilweise nur dann gewährt, wenn der AN die folgenden Leistungsparameter erfüllt: Arbeitsproduktivität, Arbeitsqualität, Pünktlichkeit.... Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (ausgenommen Arbeitsunfall) entfallen Prämienzahlungen für die Dauer der Krankheit grundsätzlich ersatzlos. Meine Frage: Wie sieht es aus im Falle des Beschäftigungsverbots in der SS? Zählt die Prämie mit zum Durchschnittslohn ( in meinem Fall nur der letzten 2 Monaten, da ich erst seit kurzem dort arbeite)? Vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 16.05.2004, 21:30