Liebe Frau Bader. Ich bin Deutsche, lebte aber in einem fremden Land (mit internationalem Recht) und habe dort einer Araber geheirat. Wegen verschiedenen Gruenden kam es zur einer Scheidung. Das Problem ist das wir eine 2 jaehrige Tochter haben, die auch in Deutschland mit seinem Nachnamen eingeschrieben wurde. Ich habe das Alleinsorgerecht bekommen, und sogar ohne vaeterliches Besuchrecht, da er vor dem Richter mit Kinderentfuehrung gedroht hat (wenn meine Tochter zu einem arabischen Land entfuehrt wird habe ich keine Chance). Dazu haette ich zwei Fragen: 1) Ist das Urteil in diesem Land auch fuer Deutschland gueltig? 2) Kann ich, wegen der Drohung, meinen und auch den Namen meiner Tochter in Deutschland aendern ? Ich wuerde sie auch gerne darum bitten, mir zu sagen an wem ich mich (in der BRD) wenden soll. Vielen Dank im voraus. R.
Mitglied inaktiv - 26.10.2001, 20:28