Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. Elternzeit. Ich habe die gesamte Broschüre zum Thema Elternzeit und Elterngeld durch gesehen, aber meine Frage scheint etwas zu speziell zu sein. Mein erstes Kind ist am 7.12.2011 geboren. Ab dem 2.2.2012 war ich in Elternzeit ohne Beschäftigung. Jetzt bin ich erneut schwanger. Voraussichtlicher Geburtstermin 21.11.13, Beginn Mutterschutz 10.10.13. Jetzt habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, die ursprünglich bis 31.12.13 beantragte Elternzeit vorzeitig zum 9.10.13 zu beenden. Die übrige Elternzeit von Kind 1 würde ich gerne hinten anhängen. Dass ich bis zu 12 Monate aufsparen kann, weiß ich. Aber ich habe ja noch 1 Jahr und knapp 4 Monate Elternzeit von Kind 1 übrig. Was passiert mit den 4 Monaten? Kann ich die auch für einen späteren Zeitpunkt aufheben oder verfallen die 4 Monate und ich kann nur max. 12 Monate aufheben? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 12.07.2013, 09:56