Hallo Frau Bader,
unser SOhn ist im Okt. 2017 geboren und ich habe zwei Monate und zwei Jahre (bis Dez. 2019) Elternzeit beantragt. Wenn nach zwei Jahren das zweite Kind kommen würde, was würde mit dem Rest des angebrochen dritten Elternzeitjahres passieren? Verfällt dies und kann ich den Rest hinten dranhängen?
Vielen DAnk für Ihre Hilfe.
von
Crushkid
am 09.09.2018, 22:03
Antwort auf:
Verfällt angebrochenes Elternzeitjahr
Hallo,
Sie können bis zu 24 Mo auch ohne Zustimmung des Ag bis zum 8 .Geb. des Kindes nehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2018
Antwort auf:
Verfällt angebrochenes Elternzeitjahr
du solltest, um volles mutterschaftsgeld zu erhalten, die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden und den rest der dir zurückgespielten elternzeit übertragen lassen. da verfällt nichts. ich würde das aber kurz schriftlich mit dem AG machen im zuge der vorzeitigen Beendigung (dies geht aber nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz).
von
mellomania
am 09.09.2018, 22:08