Noch eine Frage zu unten. Ich habe folgendes Problem. Ich bin bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Im August 2014 wurde ich schwanger. Mein Arbeitgeber hatte keinen Ersatzarbeitsplatz. Meine bisherige Tätigkeit durfte ich aufgrund von Infektionsgefahr nicht mehr ausüben. Zuerst musste ich noch vorhandene Überstunden abfeiern. Dann stellte er mich von der Arbeit frei (Beschäftigungsverbot). Aus 2014 hätte ich noch 11 Tage Resturlaub. Diesen hatte ich nicht beantragt und wurde nicht genehmigt. Für das Jahr 2015 habe ich noch 8 Tage Urlaubsanspruch. Mein Chef meint nun das der Urlaub aus 2014 am 31.03.2015 verfallen sei. Ich werde noch bis März 2018 in Elternzeit sein sind die 11 Tage Urlaub aus 2014 dann verfallen?
von susimaus am 30.08.2015, 13:02