Hallo Frau Bader,
mein 1. Kind ist im November 2013 geboren. Hier habe ich 2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. Dann kam im Februar 2016 mein 2 Kind zur Welt und ich habe 1,5 Jahre Elternzeit genommen. Ich gehe nun seit 6 Monaten wieder arbeiten und mein Mann und ich haben beschlossen, dass es für alle Beteiligten besser wäre, wenn ich noch eine Zeit zu Hause bleibe. Stehen mir jetzt noch 2,5 Jahre von Beiden Kindern zur Verfügung oder nur von der 2 Tochter? Und wenn ich das nun bei meinem Arbeitgeber beantrage (13 Wochen vorher) Kann er dies ablehnen?!
Ich danke Ihnen sehr!
von
Ailex
am 06.02.2018, 15:10
Antwort auf:
Verfällt Elternzeit bei Kindern, die vor dem 01.07.2015 geboren wurden
Hallo,
für Kind 1 können Sie, wenn der Arbeitgeber zustimmt, bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag übertragen.
Für Kind 2 können Sie auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag übertragen.
Antragstellung jedes Mal schriftlich, Frist 13 Wochen vorher.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2018
Antwort auf:
Verfällt Elternzeit bei Kindern, die vor dem 01.07.2015 geboren wurden
Effektiv verfallen die Monate nicht, aber bei Kind 1 brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers, um nach dem 3. Geburtstag deines Kindes nochmal Elternzeit nehmen zu können. Lehnt er dies ab, dann ist das leider so.
Bei Kind 2 kannst du die restlichen 1,5 Jahre ohne Zustimmung des Arbeitgebers nehmen. Du musst es 7 Wochen vorher machen, wenn du sie vor dem dritten Geburtstag nehmen willst und 13 Wochen vorher, wenn du es nach dem 3. Geburtstag nutzen willst.
von
Dojii
am 06.02.2018, 15:56