Hallo Frau Bader, eine Schwangere hat ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. Anschließend mussten alle Mitarbeiter des Betriebs wegen erheblichen Auftragseinbruchs in Kurzarbeit treten; diese wird voraussichtlich länger als bis zum Beginn der Schutzfrist andauern.
Die Verdienstminderung steht in keinem Zusammenhang mit der Schwangerschaft, hat ausschließlich betriebliche Gründe.
1. Wird der Mutterschutzlohn nun in gleicher Höhe sein wie der Verdienst der gleichgestellten Kollegen und Kolleginnen, also in Höhe des verringerten Arbeitslohns plus Kurzarbeitergeld? Sie schreiben grundsätzlich, man bekommt im BV was man auch ohne BV bekommen würde.
2. Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuß in der Mutterschutzfrist dann?
Mitglied inaktiv - 30.09.2019, 16:17
Antwort auf:
Verdienstminderung während BV durch betriebliche Gründe
Hallo,
Soweit der Arbeitgeber Kurzarbeit rechtswirksam festsetzt, gilt das auch für eine bereits unter ein BV fallende Arbeitnehmerin.Sie darf sich der wirtschaftlichen Nachteilen nicht entziehen. Der darauf beruhende Entgeltausfall ist nicht mit § 18 MuSchG auszugleichen, da er nicht durch ein Beschäftigungsverbot des Mutterschutzgesetzes bedingt ist, sondern durch die Einführung der Kurzarbeit auf betrieblicher Ebene.
Die nach dem Mutterschutzgesetz zur Entgeltsicherung dienenden Vorschriften sollen die unter Mutterschutz stehende Arbeitnehmerin vor Nachteilen aus ihrer Mutterschaft schützen, nicht jedoch eine Verdienstsicherung bringen, die sich unabhängig von sonstigen Entwicklungen des Arbeitsverhältnisses im Betrieb ergibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2019
Antwort auf:
Verdienstminderung während BV durch betriebliche Gründe
und das weißt du nicht selber???
Das ist ja mal ein Ei.
Du weißt doch sonst alles.
Ich überlege mir jetzt mal glatt, ob ich nicht generell seine Kompetenz in frage stelle...
ach neee, das mach ich ja eh schon *lach*
von
la-floe
am 30.09.2019, 16:48